Blitzschutzanlagen
Eine Blitzschutzanlage an Ihrem Gebäude ist je nach Nutzung und Art der Immobilie freiwillig. Der Schaden nach einem Blitzeinschlag kann aber beträchtlich ausfallen. Das Feuer zerstört Hab und Gut und vielleicht auch viele Erinnerungsstücke.
Wir beraten Sie gerne und offerieren, planen und installieren Blitzschutzanlagen von privaten-/ öffentlichen- und gewerblichen Bauten.
Die letztliche Abnahme der Blitzschutzanlage erfolgt durch den Blitzschutzaufseher.
Blitzschläge verursachen im Kanton Zürich jedes Jahr über 450 Gebäudeschäden. Blitzschutzsysteme, die vorschriftsgemäss erstellt und gut gewartet werden, verhindern zwar keine Einschläge, sie leiten aber den Blitzstrom in den Boden ab und reduzieren so Personen- und Gebäudeschäden.
Die Anlageeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzsysteme bestimmungsgemäss instand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind (Ziffer 5 der VKF-Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme»).
(Quelle: GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich)